Was kommt mit der GDPdU auf Ihre Arzt-Praxis zu?
Beim täglichen Geschäft aber auch durch spezielle Investitionen kann die Buchhaltung in Arztpraxen ein komplexes Gebilde werden. Dies auf steuerliche Unklarheiten oder gar Betrug zu begutachten, ist Aufgabe des Finanzamts, welches seit 2002 auch digitale Datensätze einholen darf. Steuerrelevante Zahlen werden dann durch mathematische Prüfroutinen geschickt. Die Steuerberatungsgesellschaft HANNEMANN & UTECHT bereitet Sie auf die digitale Betriebsprüfung vor. So können Sie auch bei der vom Prüfer geforderten Datenträgerüberlassung entspannt reagieren und übersichtliche Zahlen gespeichert auf einem Datenträger übereichen. Doch auch auf einen mittelbaren wie unmittelbaren Datenzugriff durch das Finanzamt bereiten wir Sie vor. Mit unserer Hilfe sichern Sie sich steuerliche Vorteile und ebnen den Weg zu einwandfreien Jahresabschlüssen und Lohnbuchführungen.
Der digitalen Prüfung entspannt entgegensehen
Das DATEV-System, das wir von der Beratungsgesellschaft HANNEMANN & UTECHT exklusiv anbieten, öffnet Ihnen eine Welt in eine leicht verständliche und schnell einsehbare Buchhaltung. Mit der Archiv-Funktion gelangen Sie auch an weitzurückliegende Daten spielend und können große Daten-Zeiträume erfassen und durch das System analysieren lassen. Zudem haben unsere Berater Zugriff auf Ihre passwortgeschützten Daten, um jederzeit und blitzschnell auf Ihre individuelle Buchhaltungssituation einzugehen.
Die Erweiterungsprogramme zu DATEV, die bei uns erhältlich sind, gestalten die Buchhaltung in Ihrer Arzt-Praxis jetzt noch bequemer und detaillierter. Selbständig durchsucht das System Ihre steuerrelevanten Daten schon vorab nach nach auffälligen Zahlen und Lücken in Ihrer Finanzführung.
Nutzen Sie die Vorteile jetzt! Das System gewährt hohe Datensicherheit, zudem können die Zahlen nach speziellen Bereichen geteilt und analysiert werden. Unsere Steuerberater können Ihnen online ad-hoc zur Seite stehen.
Checklisten
Umsatzssteuerpflicht für ärztliche Leistungen
In welchen Fällen liegen Heilbehandlungsleistungen oder andere ärztliche Leistungen vor, die von der Umsatzssteuer ausgenommen sind, und welche Leistungen sind in vollem Umfang umsatzsteuerpflichtig?
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