Einwilligung zu Cookies & Daten


Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion der Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Digitalisierung

Digitale Buchführung

Was kommt mit der GDPdU auf Ihre Arztpraxis zu?


Beim täglichen Geschäft aber auch durch spezielle Investitionen kann die Buchhaltung in Arztpraxen ein komplexes Gebilde werden. Dies auf steuerliche Unklarheiten oder gar Betrug zu begutachten, ist Aufgabe des Finanzamts, welches seit 2002 auch digitale Datensätze einholen darf. Steuerrelevante Zahlen werden dann durch mathematische Prüfroutinen geschickt. Die Steuerberatungsgesellschaft HANNEMANN & UTECHT bereitet Sie auf die digitale Betriebsprüfung vor. So können Sie auch bei der vom Prüfer geforderten Datenträgerüberlassung entspannt reagieren und übersichtliche Zahlen gespeichert auf einem Datenträger übereichen. Doch auch auf einen mittelbaren wie unmittelbaren Datenzugriff durch das Finanzamt bereiten wir Sie vor. Mit unserer Hilfe sichern Sie sich steuerliche Vorteile und ebnen den Weg zu einwandfreien Jahresabschlüssen und Lohnbuchführungen.

Der digitalen Prüfung entspannt entgegensehen


Das DATEV-System, das wir von der Beratungsgesellschaft HANNEMANN & UTECHT exklusiv anbieten, öffnet Ihnen eine Welt in eine leicht verständliche und schnell einsehbare Buchhaltung. Mit der Archiv-Funktion gelangen Sie auch an weit zurückliegende Daten spielend, können große Datenzeiträume erfassen und durch das System analysieren lassen. Zudem haben unsere Berater Zugriff auf Ihre passwortgeschützten Daten, um jederzeit und blitzschnell auf Ihre individuelle Buchhaltungssituation einzugehen.

Die Erweiterungsprogramme zu DATEV, die wir Ihnen anbieten können, gestalten die Buchhaltung in Ihrer Arztpraxis jetzt noch bequemer und detaillierter. Selbständig durchsucht das System Ihre steuerrelevanten Daten schon vorab nach auffälligen Zahlen und Lücken in Ihrer Finanzführung.

Nutzen Sie die Vorteile jetzt! Das System gewährt hohe Datensicherheit, zudem können die Zahlen nach speziellen Bereichen gefiltert und analysiert werden. Unsere Steuerberater stehen Ihnen Online ad-hoc zur Seite.

Beratungsmatrix


  • Rechnungswesennahe Beratung
    • Buchungsempfehlungen
    • Branchenkennzahlen/ Betriebsvergleich
    • Branchenspezifische BWA-Auswertungen
    • Kostenrechnung
    • Einrichtung Digitales Belegbuchen
  • Laufende Beratung und Strategieplanung
    • Praxischeck
    • Standortanalyse mit PEM
    • Patientenbefragung
    • Strategieplanung und Maßnahmenplan
    • Kooperations-Check
    • Quartals-Jour-Fix
    • IGel
    • Qualitätsmanagement
    • Abrechnungsanalyse und Plausibilitäts-Check
    • Praxisorganisation und Personalentwicklung
  • Anlassbezogene Beratung
    • Existenzgründungsberatung
    • Aufnahme eines Partners
    • Sanierungsberatung
    • Praxis-Nachfolgeplanung
    • Strategisches Bankengespräch
  • Rechtliche Beratung
    • Steuerrecht
    • Berufsrecht
    • Aktuelle Urteile
    • Muster-Verträge
    • Praxisbewertungen
  • Vermögensplanung
    • Vermögensstatus
    • Selbstauskunft Bank
    • Versorgungslückenberechnung, Altersvorsorge
    • Biometrische Risiken
    • Dynamische Vermögens- und Liquiditätsberechnungen
  • Generationsplanung
    • Standortbestimmung Erbfolge
    • Private Generationsplanung
    • Steuersätze und Freibeträge
    • Erbschaftssteuerreform 2009
    • Konzept Life-Map
  • Laufende Rundschreibungen
    • Mitglieder-Rundschreiben
    • Mandanten-Quartals-Newsletter
    • Newsletter von Kooperationspartnern
  • Publikationen/Veranstaltungen
    • Fachtagungen und Chefseminare, Ärzteberatung
    • Online-Seminare
    • Fachliteratur

Digitale Betriebsprüfung


Was kommt mit der GDPdU auf Ihre Arzt-praxis zu?


Beim täglichen Geschäft, aber auch durch spezielle Investitionen, kann die Buchhaltung in Arztpraxen ein komplexes Gebilde werden. Dies auf steuerliche Unklarheiten oder gar Betrug zu begutachten, ist Aufgabe des Finanzamts, welches seit 2002 auch digitale Datensätze einholen darf.

weiterlesen
apotheken-beraten.de zahnärzte-beraten.de Steuerfragenonline klären